Strohbautechnik

Baustoff Stroh
Die Verwendung von Stroh als Dämmstoff ist eine relativ junge Anwendung. Durch Tests und Untersuchungen sind mittlerweile viele Eigenschaften bekannt und festgelegt. Weder 
Ungeziefer noch Feuchte noch Feuer können fachgerecht eingesetzten Strohballen etwas anhaben. Damit die geprüften Eigenschaften auch auf einer deutschen Baustelle in Form von abgesicherten Anwendungen Gültigkeit haben, müssen Regeln eingehalten werden. Aus dem Ballen vom Acker nebenan muss ein anerkannter Baustoff werden, der für seinen Einsatzzweck einen Verwendbarkeitsnachweis hat. Ein solcher Verwendbarkeitsnachweis ist die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-23.11-1595 für den Wärmedämmstoff „Baustrohballen“ der Firma Baustroh aus dem niedersächsischen Verden. Um Stroh im Einklang mit dem deutschen Baurecht in Gebäude als Wärmedämmstoff einsetzen zu dürfen müssen die Strohballen von Baustroh stammen oder von ihr zertifiziert sein. Letzteres erfolgt z.B. wenn Ballen möglichst direkt regional verwendet werden sollen. Weitere Informationen zu diesem Thema unter www.baustroh.de undwww.fasba.de.

Baugenehmigung
Je nach beabsichtigter Ausführungsart kann es erforderlich sein, zusätzlich zur Verwendung von anerkannten Baustrohballen noch einen Antrag auf Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsicht des jeweiligen Bundeslands zu stellen.


Wie gut dämmt Stroh? 

Strohgedämmte Bauteile übertreffen die aktuellen Anforderungen an den Wärmeschutz.
Der zugelassene Dämmstoff „Baustrohballen“ hat einen nachgewiesenen und durch regelmäßige Fremdüberwachung kontrollierte 
Wärmeleitfähigkeit. DerBemessungswert zur Berechnung des U-Wertes beträgt λ=0,052 W/m∙K. Die Strohballen müssen hierfür so eingebaut werden, dass der Wärmestrom durch das Bauteil quer zur überwiegenden Orientierung der Halme erfolgt. Mit einer ballenstarken Wand von ca. 35 cm Dicke erreicht man schon Passivhausstandard. U-Werte von 0,17 bis 0,12 W/m2∙K sind möglich.

Wie hoch ist die Brandgefahr von Strohgedämmten Bauteilen?
Stroh als Baustoff und strohgedämmten weisen einen guten Brandschutz auf.
Bei der Herstellung der zugelassenen Baustrohballen wird durch eine sorgfältige Herstellung und die Fremdüberwachung einer anerkannte Überwachungsstelle eine hohe Qualität der Ballen sichergestellt. Hierdurch können diese Ballen in die Baustoffklasse ’normalentflammbar‘ DIN 4102- B2 eingestuft werden, was die Mindestvorraussetzung zur Anwendung als Baustoff ist. Eine weitere Verkleidung des Strohs ist aber nicht nur zur Vervollständiung des Bauteils, sondern auch für die Verbesserung des Brandschutzes vorzusehen. Ratsam ist es hierfür eine mindestens 10-20mm dicke mineralische Bekleidung aufzubringen. Dies kann auf der Innenseite z.B. auch ein direkt auf das Stroh aufgebrachter Lehmputz sein. Brandtests haben gezeigt, dass bereits eine 8-10mm starke Lehmputzschicht zu einem feuerhemmenden Bauteil (DIN 4102 F30) und einer schwerentflammbaren Oberfläche (B, s1, d0 gemäß EN 13501-1: 2007) führen können. Lehmverputzte Strohballenwände sind in der Regel 20-40mm dick verputzt und übertreffen die geprüften Anforderungen damit deutlich. Wird das hierfür vom FASBA veranlasste allgemeine Prüfzeugnis eingehalten, kann eine solche Wand offiziell als feuerhemmend eingesetzt werden. Hiermit lassen sich dann auch größere Gebäude mit mehreren Nutzungseinheiten errichten, wenn keine weitere Anforderungen an den Brandschutz vorhanden sind. Bis Mitte 2013 läuft ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt bei dem nachgewiesen werden soll, dass strohgedämmte, direkt mit Lehm oder Kalk verputzte Bauteile auch in bis zu fünfgeschossigen Gebäuden technisch und baurechtlich eingesetzt werden dürfen.

Feuchteschutz
Das Feuchteverhalten von Strohballen in Außenbauteilen ist unproblematisch, wenn diffusionsoffene Aufbauten gewählt und geeignete Außenbekleidungen aufgebracht werden, bzw. konstruktiver Schlagregenschutz vorgesehen wird.  Die innere Putzschicht muss rissefrei und möglichst luftdicht hergestellt werden. Beim Einbau der Ballen und dem Verputzen muss die jahreszeitliche Klima beachtet werden. In der Regel müssen strohgedämmte Bauteile vor dem Winter fertig verkleidet sein.
Die derzeitige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt hier noch einen recht engen Rahmen vor, der das direkte Verputzen erschwert. Weitere Untersuchungen und Nachweise sollen bis 2014 erbracht werden um einen allgemeinen Verwendbarkeitsnachweis für das direkte Verputzen von strohgedämmten Außenwänden zu ermöglichen. Derzeit existieren bereits Einzelfall Gutachten, die Nachweisen, dass eine direkt mit Kalkverputzte strohgedämmte Außenwand unter bestimmten Umständen gleichwertig zu den Anforderung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist.